Wohnen und Umzug

Alles zu Ihrem Umzug

Sie haben eine neue Wohnung gefunden?

Für einen problemlosen Umzug finden Sie hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Melden Sie sich vor der Unterzeichnung eines Mietvertrages unbedingt bei uns!

Sollten Sie dies nicht tun, können eventuell nicht alle Kosten übernommen werden. Für den Landkreis Fürth gelten gewisse Grenzen, wie hoch die Miete sein darf. Die aktuell gültigen Angemessenheitsgrenzen und allgemeine Information zur Anmietung von Wohnungen können Sie nachfolgend einsehen.

Fragen und Antworten

Warum soll ich mich vorab beim Jobcenter melden?

Bei der vorherigen Rücksprache bei dem für Sie zuständigen Standort erfolgt eine Prüfung, ob und in welcher Höhe die neue Miete und auch Umzugskosten übernommen werden können.

Die Zusicherung der Kostenübernahme wird erteilt, wenn der Umzug erforderlich und die neue Miete angemessen ist.

Erforderlich kann ein Umzug in diesen Fällen sein:

  • zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit,
    aus gesundheitlichen Gründen (z.B. aufgrund einer Behinderung, schlechte Wohnverhältnisse),
  • in eine günstigere Wohnung zur Vermeidung/Verringerung der Hilfebedürftigkeit,
  • aus familiären Gründen (z.B. nach einer Trennung, einer Familienzusammenführung oder Geburt),
  • aufgrund notwendiger dauerhafter Unterstützung (z.B. Pflege von Angehörigen),
  • zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit,
  • aufgrund eines berechtigten Wunsches nach einer eigenen Wohnung (z.B. Auszug aus dem Elternhaus mit 25 Jahren).

Weitere Gründe sind nach Prüfung möglich. Die Gründe für die Erforderlichkeit müssen von Ihnen nachgewiesen werden.

Welche Kosten können bei einem Umzug vom Jobcenter übernommen werden?

Nach vorheriger Prüfung durch das Jobcenter können folgende Kosten übernommen werden:

  • Mietkaution/Genossenschaftsanteile als zinsloses Darlehen,
  • Kosten eines notwendigen Umzugs (z.B. Mietwagen, Umzugskartons, Sperrmüllentsorgung),
  • sonstige Wohnungsbeschaffungskosten (z.B. Eintrittsgelder für Genossenschaften oder Abstandszahlungen).

Können Sie einen Umzug nicht selbst durchführen (z.B. wegen Alter oder einer Behinderung), kann unter Umständen auch ein gewerblicher Umzug in Betracht kommen. In diesem Fall sind vorab drei Kostenvoranschläge einzureichen.

Sie möchten von außerhalb in den Landkreis Fürth ziehen?

Bevor Sie den neuen Mietvertrag unterschreiben, melden Sie sich mit Ihrem Mietangebot bei uns. Ebenso ist es notwendig, dass Sie sich bei dem bisher für Sie zuständigen Jobcenter melden und Ihren Umzugswunsch mitteilen. Dort erfahren Sie auch, welche Kosten übernommen werden können.

Für Darlehen für eine Mietkaution oder Genossenschaftsanteile ist das Jobcenter Fürth Land zuständig.

Die Übernahme von Umzugskosten können Sie bei Ihrem bisher zuständigen Jobcenter beantragen.

Sie sind unter 25 Jahre alt und möchten aus der Wohnung Ihrer Eltern ausziehen?

Wenn Sie unter 25 Jahre alt sind und erstmalig aus der Wohnung Ihrer Eltern ausziehen möchten, werden die Kosten für eine eigene Wohnung nur nach vorheriger Zusicherung durch das Jobcenter übernommen.

Eine Zusicherung kann erteilt werden,

  • wenn ein Umzug zur Arbeitsaufnahme notwendig ist,
  • ein Zusammenleben mit den Eltern aufgrund eines zerrütteten Verhältnisses nicht mehr möglich ist oder
  • ähnlichen schwerwiegenden Gründen (z.B. aufgrund von Heirat, Geburt eines Kindes, beengte Wohnverhältnisse).

Auch hier sind die Gründe im Voraus von Ihnen nachzuweisen. Die Zusicherung kann entfallen, wenn diese aufgrund massiver Vorfälle (z.B. Gewalt) vorab nicht eingeholt werden konnte.

Sie sind nicht im Leistungsbezug nach dem SGB II und benötigen finanzielle Unterstützung bei einem Umzug?

Auch dann können Sie Unterstützung beim Jobcenter beantragen, sollten Sie die Kosten nicht selbst tragen können.

Beachten Sie dabei, dass in diesem Fall eine normale Prüfung der Voraussetzungen für Leistungen nach dem SGB II erfolgt und Sie vor dem Umzug eine Zusicherung beantragen.

Eine nachträgliche Übernahme der Kosten ist nicht möglich.

Welche Kosten können bei einem Umzug vom Jobcenter übernommen werden?

Nach vorheriger Prüfung durch das Jobcenter können folgende Kosten übernommen werden:

  • Mietkaution/Genossenschaftsanteile als zinsloses Darlehen,
  • Kosten eines notwendigen Umzugs (z.B. Mietwagen, Umzugskartons, Sperrmüllentsorgung),
  • sonstige Wohnungsbeschaffungskosten (z.B. Eintrittsgelder für Genossenschaften oder Abstandszahlungen).

Können Sie einen Umzug nicht selbst durchführen (z.B. wegen Alter oder einer Behinderung), kann unter Umständen auch ein gewerblicher Umzug in Betracht kommen. In diesem Fall sind vorab drei Kostenvoranschläge einzureichen.