Allgemein
Fragen und Antworten
Welche Geldleistungen gibt es?
Grundsicherung umfasst einen Regelbedarf für den persönlichen Lebensunterhalt. Eine erwachsene alleinstehende Person erhält aktuell (ab Januar 2024) einen Regelbedarf in Höhe von 563 Euro pro Monat. Kinder erhalten je nach Alter einen Regelbedarf von 357 bis zu 471 Euro. Außerdem hängt der Regelbedarf davon ab, ob zum Beispiel noch weitere (hilfebedürftige) Personen mit im Haushalt leben. Mietkosten (Grundmiete, Betriebskosten und Heizkosten), Kranken- und Pflegeversicherung sowie sogenannte Mehrbedarfe können auch übernommen werden.
Wie stelle ich einen Antrag?
Sie können Ihren Antrag auf Bürgergeld online, persönlich oder per Post stellen.
Ich erziele Einkommen in wechselnder Höhe. Werden die Leistungen dann vorläufig bewilligt?
Ja, das ist möglich.
Zählt das Einkommen meiner Partnerin bzw. meines Partners mit?
Ja, wenn Sie mit Ihrem Partner beziehungsweise Ihrer Partnerin zusammen in einem Haushalt leben, bilden Sie eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft und wirtschaften gemeinsam.
Werden die Kosten für meine Wohnung übernommen? Gibt es eine Höchstgrenze?
Die Grundkaltmiete, die Betriebskosten und die Heizkosten werden übernommen. Die Ausgaben für Miete und Heizung werden im ersten Jahr des Leistungsbezuges in tatsächlicher Höhe anerkannt. Danach müssen die Kosten für die Unterkunft „angemessen“ sein.
Bekommen meine Kinder auch Geldleistungen?
Ja. Je nach Alter liegt der Regelbedarf beziehungsweise das Sozialgeld bei 318 bis 420 Euro (Januar 2024). Kindergeld wird bei dem jeweiligen Kind bei der Berechnung der Leistungen berücksichtigt und angerechnet.
Wie lange dauert es, bis die Leistungen ausgezahlt werden?
Je schneller Sie alle benötigten Unterlagen vollständig einreichen, umso zügiger kann Ihr Antrag bearbeitet und die Geldleistungen ausgezahlt werden.
Wann erhalte ich die Leistungen?
Sobald Ihre Leistungen bewilligt sind, werden sie immer einen Kalendertag vor dem Anspruchsmonat ausgezahlt. Beispiel: Ihre Leistungen für den Monat April werden Ende März an Sie ausgezahlt.
Muss ich meine Ersparnisse aufbrauchen bevor ich Bürgergeld bekomme?
Vermögen wird erst nach dem ersten Jahr des Leistungsbezuges berücksichtigt, wenn es 40.000 Euro für die leistungsberechtigte Person und 15.000 Euro für jede weitere Person übersteigt. Verwertbares Vermögen sind zum Beispiel Bargeld und verfügbare Mittel auf Girokonten, Sparbüchern aber auch Schmuck, Aktien oder Lebensversicherungen.
Selbstgenutztes Wohneigentum ist in der Regel nicht sofort verwertbar. Es wird daher nicht als erhebliches Vermögen gewertet.
Auch Vermögen, das der Altersvorsorge dient (insbesondere Kapitallebensversicherungen und Kapitalrentenversicherungen), ist kein erhebliches Vermögen. Das gilt unabhängig von seinem Wert.
Muss ich mich für die Nutzung des eService persönlich melden und ausweisen?
Nein. Sie können sich online registrieren und erhalten ggfs. zur Freischaltung per Post eine PIN für die Anmeldung. Sobald Sie diese haben, können Sie sich telefonisch freischalten lassen. Nutzen Sie die Vorteile des eServices und übermitteln Sie schnell und einfach online Unterlagen, oder beantragen Sie Leistungen nach dem SGB II.
Kann ich Originalunterlagen einreichen?
Wir empfehlen dringend, dass Sie uns Kopien einreichen. Die Unterlagen werden zentral eingescannt und im Anschluss vernichtet.
Kann das Jobcenter die Miete direkt an den Vermieter überweisen?
Teilen Sie uns dies schriftlich mit. Wir benötigen dazu auch Name, Vorname, Adresse und Bankverbindung (BIC und IBAN) Ihres Vermieters.
Ich beziehe Bürgergeld. Kann ich mich von der Pflicht, Rundfunkbeiträge zu zahlen, befreien lassen?
Ja. Gerne können Sie Ihren Antrag online ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und mit den erforderlichen Nachweisen an den Beitragsservice schicken.
Ich bin krank und kann nicht zu meinem Termin im Jobcenter erscheinen. Wie soll ich mich verhalten?
Teilen Sie uns umgehend mit, dass Sie den Termin nicht wahrnehmen können. Ihr behandelnder Arzt stellt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus.